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   BVerfG, 27.02.2003 - 2 BvR 1120/02   

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https://dejure.org/2003,7790
BVerfG, 27.02.2003 - 2 BvR 1120/02 (https://dejure.org/2003,7790)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.2003 - 2 BvR 1120/02 (https://dejure.org/2003,7790)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 2 BvR 1120/02 (https://dejure.org/2003,7790)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen Ergreifungsdurchsuchung bei einem Rechtsanwalt - Durchsuchung eines Anwaltszimmers in einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung

  • Judicialis

    StPO § 97; ; StPO § 103; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 103
    Anordnung einer (Ergreifungs-)Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 495
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2003 - 2 BvR 1120/02
    Der verfassungsrechtliche Maßstab ist geklärt (vgl. insbesondere BVerfGE 103, 142 ).

    Es bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, ob für die Beurteilung der zur Verfügung stehenden Zeitspanne lediglich auf die Möglichkeit der Erlangung eines mündlichen (telefonischen) richterlichen Durchsuchungsbeschlusses abzustellen ist (vgl. hierzu Rengier, NStZ 1981, S. 372 ; Asbrock, StV 2001, S. 322 ; Einmahl, NJW 2001, S. 1393 ; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 105 Rn. 3; Müller in: KMR, StPO, § 105 Rn. 4) oder ob "Gefahr im Verzug" nicht bereits dann angenommen werden muss, wenn der Versuch einer vorherigen Einholung eines schriftlichen richterlichen Beschlusses den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde.

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2003 - 2 BvR 1120/02
    Die Verfassungsbeschwerde, mit der der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 13 Abs. 1 und 2 GG beanstandet, wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • LG Saarbrücken, 13.06.2002 - 8 Qs 127/02
    Auszug aus BVerfG, 27.02.2003 - 2 BvR 1120/02
    a) den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 13. Juni 2002 - 8 Qs 127/02 -,.
  • BGH, 15.06.2023 - StB 23/23

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Durchsuchung eines Betroffenen aufgrund

    Wegen der Fernwirkung des § 97 StPO darf nur nicht gezielt nach beschlagnahmefreien Gegenständen geforscht werden (BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 2 BvR 1120/02, NVwZ-RR 2003, 495, 496; KK-StPO/Henrichs/Weingast, 9. Aufl., § 103 Rn. 7; MüKoStPO/Hauschild, 2. Aufl., § 103 Rn. 10; Meyer-Goßner/Schmidt/Köhler, StPO, 66. Aufl., § 103 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 15.06.2023 - StB 24/23

    Anordnung der Durchsuchung wegen des Anfangsverdachts der mitgliedschaftlichen

    Wegen der Fernwirkung des § 97 StPO darf nur nicht gezielt nach beschlagnahmefreien Gegenständen geforscht werden (BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 2 BvR 1120/02, NVwZ-RR 2003, 495, 496; KK-StPO/Henrichs/Weingast, 9. Aufl., § 103 Rn. 7; MüKoStPO/Hauschild, 2. Aufl., § 103 Rn. 10; Meyer-Goßner/Schmidt/Köhler, StPO, 66. Aufl., § 103 Rn. 7 mwN).
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